Über uns - Hier wohnt das Wir.

Ein Zuhause ist mehr als vier Wände. Es bedeutet Sicherheit, Lebensqualität und ein gutes Gefühl, angekommen zu sein.

Genau dafür steht die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eG. Seit über 100 Jahren schaffen und erhalten wir Wohnraum in Bottrop. Als Genossenschaft stehen für uns nicht allein Immobilien im Mittelpunkt, sondern vor allem die Menschen, die darin leben.

Unser Ziel ist es, guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnraum zu bieten – heute und in Zukunft.

GWB Bottrop – Vermieten kann jeder. Fairmieten ist unser Antrieb.

Unsere Geschichte - Seit über 100 Jahren in Bottrop zu Hause.

Was einst mit einer Initiative engagierter Bottroper Handwerker begann, ist heute eine etablierte Wohnungsgenossenschaft mit einer langen Tradition.

Die ursprüngliche Idee war einfach und zugleich wegweisend: Menschen sollten Zugang zu gesundem, zweckmäßigem und bezahlbarem Wohnraum erhalten.

Dieser Gedanke prägt unsere Arbeit bis heute. Wir entwickeln unseren Wohnungsbestand weiter, erhalten bestehende Gebäude und richten unser Handeln an den Bedürfnissen unserer Mitglieder aus.

Unsere Geschichte ist damit nicht nur ein Blick zurück. Sie ist auch der Auftrag, die Zukunft des Wohnens verantwortungsvoll mitzugestalten.

GWB Geschichte Bergstrasse

Unser Leitbild - Wohnen ist Verantwortung.

Wir verstehen Wohnen als eine wichtige Grundlage für Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Deshalb orientieren wir uns an drei zentralen Grundsätzen:

Sicherheit
Wir setzen uns für verlässliche Wohnverhältnisse und eine langfristige Wohnraumversorgung ein.

Fairness
Wir handeln sozial verantwortlich und behalten die Interessen unserer Mitglieder im Blick.

Gemeinschaft
Wir fördern das genossenschaftliche Miteinander und beziehen unsere Mitglieder in wichtige Entscheidungen ein.

Diese Werte bilden die Grundlage unserer täglichen Arbeit und unserer Entscheidungen für die Zukunft.

Unsere Satzung - Die Grundlage unseres genossenschaftlichen Handelns.

Unsere Satzung bildet das Fundament der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bottrop eG. Sie legt fest, wie unsere Genossenschaft organisiert ist, welche Rechte und Pflichten unsere Mitglieder haben und wie wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Sie regelt unter anderem die Mitgliedschaft, die Aufgaben der Genossenschaft sowie die Zuständigkeiten von Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand.

Transparente Regeln schaffen Vertrauen und bilden die Grundlage für ein verantwortungsvolles Miteinander.

Sie möchten mehr erfahren?

Die vollständige Satzung können Sie hier einsehen und herunterladen.

 

So funktioniert unsere Genossenschaft - Gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Die GWB wird durch ihre Mitglieder getragen. Damit die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann, arbeiten ihre Organe zusammen und übernehmen unterschiedliche Verantwortlichkeiten.

Mitglied

Nimmt an der Mitgliedervesammlung teil

Mitglieder-versammlung

Beschließt Angelegenheiten der GWB

Aufsichtsrat

Bestellt die Mitglieder des Vorstandes

Vorstand

Leitet und führt die Genossenschaft

Mitgliedschaft bei der GWB Bottrop – Teil einer starken Gemeinschaft

Die Mitgliedschaft ist die Grundlage unserer Wohnungsgenossenschaft. Mitglieder können natürliche Personen, Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.

Voraussetzung für die Aufnahme ist eine unterschriebene Beitrittserklärung und die Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Ein Mitglied kann bis zu 200 Geschäftsanteile übernehmen. Die genauen Regelungen zur Mitgliedschaft sind in unserer Satzung festgelegt.

Pflichten unserer Mitglieder – Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Eine Genossenschaft lebt vom Engagement und der finanziellen Beteiligung ihrer Mitglieder. Alle Mitglieder haben grundsätzlich die gleichen Pflichten. Dazu gehören insbesondere:

  • Geschäftsanteile übernehmen und einzahlen: Die Mitglieder beteiligen sich entsprechend den Vorgaben der Satzung am Eigenkapital der Genossenschaft.
  • Am wirtschaftlichen Ergebnis beteiligt sein: Je nach den geltenden Satzungsregelungen können sich Pflichten aus einem Verlust der Genossenschaft ergeben.
  • Weitere Zahlungsverpflichtungen beachten: Unter den in der Satzung und im Gesetz geregelten Voraussetzungen können zusätzliche Zahlungen erforderlich werden, beispielsweise bei der Auflösung der Genossenschaft oder im Insolvenzfall.
  • Zum genossenschaftlichen Miteinander beitragen: Die Mitglieder sind verpflichtet, im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Richtlinien Gemeinschaftshilfe für die Errichtung und Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums zu leisten.

Die Einzelheiten und Voraussetzungen dieser Pflichten ergeben sich aus der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen.

Rechte unserer Mitglieder – Mitbestimmen und Vorteile nutzen

Als Mitglied sind Sie Teil der Genossenschaft und können deren Entwicklung mitgestalten. Ihre Rechte nehmen Sie insbesondere durch die Teilnahme an der Mitgliederversammlung und die dortige Beschlussfassung wahr.

Darüber hinaus haben Mitglieder im Rahmen der geltenden Bestimmungen insbesondere folgende Rechte:

  • Mitbestimmung: Sie können ihre Rechte in der Mitgliederversammlung ausüben.
  • Leistungen der Genossenschaft nutzen: Sie können die Dienstleistungen und Einrichtungen der GWB nach Maßgabe der dafür geltenden Bestimmungen in Anspruch nehmen.
  • Von Mitgliedervorteilen profitieren: Sie können an weiteren Vorteilen teilhaben, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern nach Maßgabe der Satzung und der entsprechenden Grundsätze gewährt.

Die konkreten Rechte und Voraussetzungen sind in unserer Satzung geregelt.

Sie möchten alle Einzelheiten nachlesen?

In unserer Satzung finden Sie die verbindlichen Regelungen zur Mitgliedschaft sowie zu den Rechten und Pflichten unserer Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung – Gemeinsam entscheiden. Zukunft gestalten.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ unserer Genossenschaft. Hier können unsere Mitglieder ihre Rechte wahrnehmen, ihre Stimme einbringen und wichtige Entscheidungen über die Entwicklung der GWB mitgestalten.

Sie bildet die Grundlage für demokratische Mitbestimmung und eine verantwortungsvolle Führung unserer Genossenschaft.

Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung?

Die Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung sind in § 35 unserer Satzung geregelt. Sie beschließt insbesondere über folgende Angelegenheiten:

Grundlegende Entscheidungen

  • Änderungen der Satzung

  • Umwandlung der Genossenschaft, beispielsweise durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel

  • Auflösung der Genossenschaft

  • Zustimmung zu einer Wahlordnung für die Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung

Jahresabschluss und wirtschaftliche Angelegenheiten

  • Feststellung des Jahresabschlusses einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang

  • Verwendung eines Bilanzgewinns

  • Deckung eines Bilanzverlusts

  • Verwendung der gesetzlichen Rücklage zur Verlustdeckung

  • Festlegung von Beschränkungen bei der Kreditgewährung nach § 49 Genossenschaftsgesetz

Vorstand und Aufsichtsrat

  • Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und Festsetzung einer Vergütung

  • Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats

  • Widerruf der Bestellung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern

  • Fristlose Kündigung der Anstellungsverträge von Vorstandsmitgliedern

  • Ausschluss von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aus der Genossenschaft

  • Entscheidungen über die Führung von Prozessen gegen amtierende und ausgeschiedene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Organstellung

Welche Themen werden beraten?

Neben ihren Beschlussfassungen berät die Mitgliederversammlung über wichtige Berichte zur wirtschaftlichen Lage und zur Entwicklung der Genossenschaft. Dazu gehören gemäß § 35 Abs. 2 unserer Satzung insbesondere:

  • der Lagebericht des Vorstands

  • der Bericht des Aufsichtsrats

  • der Bericht über die gesetzliche Prüfung gemäß § 59 Genossenschaftsgesetz

Gegebenenfalls entscheidet die Mitgliederversammlung auch über den Umfang, in dem der Prüfungsbericht bekannt gegeben wird.

Mitbestimmung ist gelebte Gemeinschaft

Die Mitgliederversammlung bietet unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich über die Entwicklung der GWB zu informieren und im Rahmen ihrer Rechte an wichtigen Entscheidungen mitzuwirken.

Die vollständigen Regelungen finden Sie in § 35 unserer Satzung.

Der Aufsichtsrat – Kontrolle, Verantwortung und Weitblick

Der Aufsichtsrat ist ein wichtiges Organ unserer Genossenschaft. Er begleitet und überwacht die Arbeit des Vorstands und trägt dazu bei, dass die GWB verantwortungsvoll und im Interesse ihrer Mitglieder geführt wird.

Wer wählt den Aufsichtsrat?

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Eine höhere Mitgliederzahl kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat?

Die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats sind in § 25 unserer Satzung sowie in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Den Vorstand begleiten und überwachen: Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand bei seiner Arbeit und kontrolliert dessen Geschäftsführung im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Befugnisse.

  • Die Genossenschaft vertreten: Gegenüber den Vorstandsmitgliedern übernimmt der Aufsichtsrat die Vertretung der Genossenschaft, soweit dies gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehen ist.

  • Wirtschaftliche Entwicklung prüfen: Er prüft den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vorschläge des Vorstands zur Verwendung eines Jahresüberschusses oder zur Deckung eines Jahresfehlbetrags.

  • Die Mitglieder informieren: Über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet der Aufsichtsrat der Mitgliederversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses.

  • Die eigene Arbeit organisieren: Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die seine interne Arbeit näher regelt.

Diese Aufgaben bilden eine wichtige Grundlage für Transparenz, Kontrolle und eine verantwortungsvolle Führung unserer Genossenschaft.

Weitere Einzelheiten finden Sie in § 25 unserer Satzung.

Der Vorstand – Verantwortung übernehmen. Zukunft gestalten.

Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ der GWB Bottrop. Er leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich und sorgt dafür, dass ihre Aufgaben im Sinne des genossenschaftlichen Auftrags erfüllt werden.

Wer bestellt den Vorstand?

Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder für eine Amtszeit von maximal fünf Jahren. Eine erneute Bestellung ist zulässig.

Gemäß unserer Satzung besteht der Vorstand aus mindestens drei Genossenschaftsmitgliedern.

Welche Aufgaben hat der Vorstand?

Der Vorstand leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich. Seine Aufgaben und Pflichten sind in § 23 Abs. 2 unserer Satzung sowie in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Dazu gehören insbesondere:

  • Die Genossenschaft führen: Die Geschäfte im Einklang mit den genossenschaftlichen Zielen und Grundsätzen führen.
  • Vorausschauend planen: Die notwendigen personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb rechtzeitig schaffen.
  • Für Transparenz sorgen: Ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen gemäß den Vorgaben der Satzung sicherstellen.
  • Über Mitgliedschaften entscheiden: Über die Aufnahme neuer Mitglieder und die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen entscheiden.
  • Mitgliederdaten verwalten: Die Mitgliederliste entsprechend den gesetzlichen Vorgaben führen.
  • Prüfungsergebnisse umsetzen: Im Prüfungsbericht festgestellte Mängel beseitigen und den Prüfungsverband über die getroffenen Maßnahmen informieren.

Mit seiner Arbeit schafft der Vorstand die Grundlage für eine wirtschaftlich verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Entwicklung unserer Genossenschaft.

Weitere Einzelheiten finden Sie in § 23 unserer Satzung.

Die GWB in Zahlen - Ein Überblick über unsere Genossenschaft.

Unser Wohnungsbestand bildet die Grundlage unserer Arbeit in Bottrop. Durch regelmäßige Instandhaltung und gezielte Modernisierung sorgen wir dafür, dass unsere Immobilien langfristig erhalten bleiben.

Dabei verbinden wir den Erhalt unseres Bestands mit dem Anspruch, Wohnraum langfristig attraktiv und nutzbar zu halten.

Unser Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung, die sowohl den Bedürfnissen unserer Mitglieder als auch unserer wirtschaftlichen Verantwortung gerecht wird.

592 Wohnungen in 120 Häusern

34.736 m² Wohnfläche

709 Mitglieder

168 Garagen und 105 Stellplätze

Ø 5,78 €/m²
Grundnutzungsgebühr

Rund 1,25 Millionen Euro Investitionen in Modernisierung und Instandhaltung

 

Sie möchten mehr über uns erfahren?

Ob Sie sich für unsere Geschichte, unser Leitbild, die Mitgliedschaft oder die Organisation unserer Genossenschaft interessieren – wir geben Ihnen gerne einen Einblick in die Arbeit der GWB.

Schön, dass Sie sich für uns interessieren.

GWB eG
Bergstraße 30, 46236 Bottrop
Postfach 10 05 36

Rufen Sie uns an
02041 / 18 27 - 0

Schreiben Sie uns
Info@gwb-bottrop.de

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