Wie kann man Mitglied werden

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Mitglied werden

…und von allen Vorteilen des genossenschaftlichen Wohnens profitieren.

 

Mitglied können bei der „Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eG“ werden:

  1. natürliche Personen,
  2. Personengesellschaften des Handelsrechts,
  3. juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Um Mitglied zu werden muss der Bewerber einen Geschäftsanteil zeichnen und ein zusätzliches einmaliges Eintrittsgeld zahlen.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Für die Anmietung einer Wohnung kommen eventuell weitere Geschäftsanteile hinzu. Die Höhe ist in der Regel abhängig von der Größe der Wohnung. Die eingezahlten Anteile erhalten Sie nach der Kündigung der Mitgliedschaft wieder zurück, das Eintrittsgeld dagegen nicht.

Die Mitglieder einer Genossenschaft geben sich im Rahmen der Regelung des Genossenschaftsgesetzes eine Satzung, in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe definiert sind.

Sagen Sie Hallo.
Wir sind freundlich.

Montag:
09:00 – 12:00 Uhr
15:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 – 12:00 Uhr

Bergstraße 30
46236 Bottrop
Postfach 10 05 36

02041 – 1827 – 0
02041 – 1827 – 20

info@gwb-bottrop.de

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