Verbraucher­streitbeilegungs­gesetz (VSBG)

13. Januar 2022

Der Deutsche Bundestag hat am 03. Dezember 2015 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Art. 1 verabschiedet. Damit werden die europäischen Vorgaben der Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt.

Das neue VSBG regelt insbesondere die Anerkennung von Streitbeilegungsstellen, die Voraussetzungen für deren Anerkennung und stellt den flächendeckenden Zugang der Verbraucher zu anerkannten Streitbeilegungsstellen sicher. Für die Unternehmen sind insbesondere die §§ 36, 37 VSBG von Bedeutung.

Die „Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eG“ ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.